Update Wassenberg Wer in Wassenberg wohnt und sich ein sogenanntes Balkonkraftwerk zulegen will, sollte sich den 1. März im Kalender vormerken: Ab dann können Anträge auf einen Zuschuss für die Einfach-Solaranlagen gestellt werden.
Mit einmalig 100 Euro unterstützt die Stadt Bürger bei der Anschaffung eines Stecker-Solargerätes, im Volksmund Balkonkraftwerk genannt. Dabei handelt es sich um Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 600 Watt, die Privatleute auf ihrem Grundstück betreiben und einfach per Steckdose in ihr Hausnetz einstöpseln können. Die Module sind etwa esstisch- bis tischtennisplattengroß und lassen sich etwa am Balkongeländer, der Hauswand oder auf dem Dach befestigen.
Der von ihnen erzeugte Strom wird, von einem Wechselrichter von Gleich- auf Wechselstrom umgewandelt und auf die richtige Spannung gebracht, direkt von Verbrauchern wie Kühlschrank, Fernseher oder Wärmepumpe genutzt und senkt so die Rechnung. Zugleich wird durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromerzeugung der Anteil verringert, der durch das Verfeuern klimaschädlicher Brennstoffe erzeugt wird. Und – was nach dem russischen Überfall auf die Ukraine und die folgende Energiekrise bedeutsam wurde – die Abhängigkeit Deutschlands von Gas- und Ölimporten nimmt ebenfalls ab.
Wie die Stadt nun bekanntgab, können ab dem 1. März Wassenberger Bürger Anträge auf eine Förderung auf dem Serviceportal der Stadt Wassenberg einreichen (in der Rubrik „Bauen, Sanieren, Wohnen und Umwelt“). Das Formular wird erst zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet. Die Stadt weist noch darauf hin, dass die dort ebenfalls hinterlegte „Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen bzw. Balkon-Solaranlagen in Wassenberg“ zu beachten sei. Darin ist zu lesen, dass Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser förderfähig sind, dabei eine Anlage pro Wohneinheit und pro Antragsteller. In einer ersten Fassung der Richtlinie war noch zu lesen, dass Einfamilienhäuser ausgenommen seien, tatsächlich können aber auch sie gefördert werden. Die Solarpaneele müssen nach Süden, Westen oder Osten ausgerichtet sein, um einen wirtschaftlichen Betrieb erwarten zu lassen.
Die Richtlinien zu lesen und sich auf das Ausfüllen des Antrags vorab schon einmal vorzubereiten, erscheint sinnvoll: Die im städtischen Haushalt bereitgestellten 5000 Euro erlauben genau 50 Bewilligungen. Die Anträge werden, wie die Verwaltung mitteilt, nach dem „Windhundprinzip“ bearbeitet: also in der Reihenfolge des Eingangs.
Die Aktion geht zurück auf einen Antrag der Stadtratsfraktion Wir für Wassenberg (WfW), die von den anderen Ratsparteien unterstützt wurde. In der Diskussion im Stadtrat war vorgeschlagen worden, das nur für das Jahr 2023 angelegte Programm bei Erfolg zu verlängern und künftig auch größere Anlagen mit mehr als 600 Watt Leistung zu fördern.
Deutschlandweit boomt die Nachfrage nach den Einfach-Solaranlagen, die auch im Internet bestellt und ohne größere Fachkenntnis angeschlossen werden können. Die Zahl der Balkonkraftwerke wird deutschlandweit auf mehrere 100.000 geschätzt. Genaue Zahlen gibt es nicht, denn ein großer Teil der Anlagen dürfte von den Betreibern gar nicht im sogenannten Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet worden sein, sondern im sogenannten „Guerilla-Betrieb“ laufen.
Insgesamt waren laut statistischem Bundesamt im März 2022 auf deutschen Dächern und Grundstücken insgesamt 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen aller Größen – also auch solche mit mehr als 600 Watt Leistung – installiert. Damit wurden im 1. Quartal 2022 rund 8,8 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Sonnenlicht ins Netz eingespeist. Das war gut ein Drittel (34,7 Prozent) mehr als im 1. Quartal 2021.
Seitdem dürfte der Bedarf aufgrund der Energiekrise noch einmal stark gestiegen sein. Für Solaranlagen aller Art gibt es teils entsprechend lange Lieferzeiten. Für die 17.300-Einwohner-Stadt Wassenberg sind derzeit unter der Postleitzahl 41849 rund 760 Solaranlagen aller Größen gemeldet.
Hinweis: In einer ersten Fassung dieses Textes war noch zu lesen, dass Einfamilienhäuser nicht förderfähig seien. Dies ist laut der aktualisierten Fassung der Förderrichtlinie jedoch der Fall. Wir haben den Text überarbeitet.