Solarenergie ist emissionsfrei und nachhaltig, die Einrichtung einer privaten Photovoltaikanlage jedoch erstmal kostspielig. So fördert sie der Staat.
Förderung durch KfW-Kredit möglich
EEG-Reform 2023 bringt Vorteile für Photovoltaik
Mehrere Bundesländer und Kommunen fördern Solaranlagen
Förderung durch vergünstigte KfW-Kredite
Lokale Förderungen für neue Solaranlagen
Unabhängiger vom Stromversorger werden, kostenlose Energie von der Sonne beziehen, das Klima schonen: Gründe für die Anschaffung einer Solaranlage gibt es viele. Am Anfang steht für Interessentinnen und Interessenten aber eine große Investition.
Deshalb unterstützt der Staat Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Eine Förderung ist prinzipiell bundesweit durch eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG oder durch einen zinsgünstigen Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) möglich.
Außerdem gibt es regionale Programme von Ländern und Kommunen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, alle Möglichkeiten zu prüfen. Denn EEG-Vergütung, KfW-Förderung für Photovoltaik und regionale Zuschüsse lassen sich kombinieren.
Doch nicht alle Förderungen sind für Privatpersonen wie Unternehmen gleichermaßen möglich. Daher muss belegt werden, ob die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert wird. Sogenannte Inselanlagen etwa sind bei vielen Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um kleinere Photovoltaikanlagen für den Privatgebrauch, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die nur per Stecker mit dem hauseigenen Stromkreislauf verbunden sind.
Den Antrag auf einen Zuschuss für eine Photovoltaikanlage sollte man vor dem Kauf einreichen. Erst nach dem Erhalt des Förderbescheids darf der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine nachträgliche Beantragung einer KfW-Förderung für Photovoltaik ist nicht möglich.
Die KfW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, indem sie die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit zinsgünstigen Krediten fördert. Hierfür ist der Kredit "270 Erneuerbare Energien – Standard" vorgesehen, der übrigens auch Wasser- und Windkraftanlagen abdeckt.
Neben den reinen Anschaffungskosten fließen auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation in die Kreditbetragsberechnung mit ein. Die Laufzeit des KfW-Förderkredits beträgt zwischen 5 und 30 Jahren. Wie hoch der effektive Jahreszins ist, wird von Fall zu Fall bestimmt. Derzeit (Stand: Anfang 2023) liegt der bestmögliche effektive Jahreszins bei 4,32 Prozent.
Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung am besten an die Hausbank wenden. Die genauen Kreditbedingungen sind unter anderem abhängig vom Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten für den Kredit. Abhängig von diesen Faktoren wird man bei der KfW in eine Preisklasse zwischen 1 (ausgezeichnet) und 7 (noch ausreichend) eingestuft, nach der die Konditionen berechnet werden. Genauere Infos liefert die Konditionsübersicht.
Bislang war es auch möglich, sich von der KfW Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu sichern. Zudem gab es ein Förderprogramm speziell für Photovoltaikanlagen (274). Beide sind nicht mehr verfügbar.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Solarstrom und anderer erneuerbarer Energien beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Überschüssiger Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird damit extra vergütet. Die Netzbetreiber müssen den erzeugten und eingespeisten Strom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.
Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser offiziellen Datenbank für den Strommarkt einzeln aufgeführt werden. Dafür braucht es neben Kontakt- und Standortinformationen auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.
Für 2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Dies bedeutet einige Vorteile für PV-Anlagenbetreiber:
Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
Neue Anlagen bis 25 kWp dürfen nun ihre maximale Energieerzeugung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Fördervergütungen gelten jetzt auch für Solarmodule, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.
Neuanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen.
Der ADAC bietet einen Online-Rechner an, mit dem der mögliche Stromertrag aus Photovoltaik für jedes Eigenheim berechnet werden kann. Elektroautofahrer können anhand ihres individuellen Fahrprofils sogar vorab errechnen, wie viele "Sonnenkilometer" sie mit dem Strom vom Dach zurücklegen könnten. Verbunden ist dieser Rechner mit einem Angebot zur individuellen Planung einer Solaranlage.
40 kWp - 100 kWp (gewerblicher Gebrauch)
Diese Vergütungssätze gelten für neu in Betrieb genommene Solaranlagen und bleiben für zwanzig Jahre lang konstant.
KfW-Kredit und EEG-Zuschüsse sind bundesweite Fördermaßnahmen. Daneben sollte man sich auch über lokale Optionen informieren, bei denen die Einrichtung einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers finanziell unterstützt werden. Dies kann durch das Bundesland, die Stadt oder Kommune geschehen. Oft sind solche Angebote allerdings gedeckelt und laufen, sobald eine gewisse Fördersumme ausgegeben ist, wieder aus.
Erste Information bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Weitere Quellen liefert die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Auch lohnt es sich, bei den regionalen Energieversorgern nachzufragen. Manche Energieversorgungsunternehmen bieten einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung für Kunden. Insofern kann sich ein Wechsel des Anbieters lohnen.
Nicht alle Bundesländer bieten lokale Förderprogramme. Derzeit gibt es in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen keine Förderprogramme auf Landesebene.
Progres.NRW (im August 2022 fortgesetzt)*
Stadt Köln: Solaroffensive Köln*
Das Programm ist im Herbst 2021 ausgelaufen. In Kürze rechnet man mit Informationen zur Weiterführung.
Aktuell sind keine Neuanträge möglich. Im Laufe des Jahres 2023 sollen jedoch wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger* wird gerade neu aufgelegt.
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